Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Einlösung der Festival Geschenkkarte
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen TicketGift B.V. und dem Anbieter und dem Inhaber.
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit kostenlos auf der Website von festivalcadeau.com eingesehen werden.
1. Definitionen
Aktionskarten - Geschenkkarte, auf die besondere Aktionsbedingungen anwendbar sind
Zahlung - Die Zahlung, die ein Anbieter leistet und die Festivalcadeau abwickelt, indem (ein Teil) des Guthabens auf der Geschenkkarte dieses Inhabers auf das Konto der TicketGift B.V. überwiesen wird.
Geschenkkarte - Das physische und/oder elektronische Instrument und/oder das Gesamtverfahren, mit dem Inhaber Zugang zu der von Intersolve an den Inhaber ausgegebenen Geschenkkarte haben oder erhalten können. Die Geschenkkarte dient als Zahlungsinstrument, das es ermöglicht, sie als Zahlungsmittel bei Veranstaltungsorganisation(en) zu verwenden und zu akzeptieren.
Festivalcadeau – TicketGift B.V., auch handelnd unter dem Namen Festivalcadeau, ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz am Favaugeplein 21, in Zandvoort, und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76673774. Für die Ausgabe und Verarbeitung der Geschenkkarte nutzt Festivalcadeau die technische Infrastruktur der Intersolve B.V. Festivalcadeau gewährleistet eine sorgfältige Verwaltung der von den Inhabern gezahlten Guthaben, die auf einem separaten Konto gehalten und zur Erfüllung der mit der Ausgabe, Verwaltung und Ausführung ihrer Geschenkkarte(n) verbundenen Verpflichtungen verwendet werden.
Gültigkeit - Die (verbleibende) Laufzeit bezüglich der Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte.
Inhaber - Eine natürliche Person oder juristische Person, die im Besitz einer Geschenkkarte ist oder Zugang zu einer Geschenkkarte hat.
Marke - Die im Markenregister des Benelux-Amts für geistiges Eigentum auf den Namen der TicketGift B.V. oder ihres Lizenzgebers eingetragene Marke Geschenkkarte.
Payment Service Provider - Die Partei, die, nur falls eine verteilende Rolle dieses Payment Service Providers vorliegt, eine strikt technische Rolle zwischen Festivalcadeau und der Veranstaltungsorganisation spielt und die es der Veranstaltungsorganisation ermöglicht, Zahlungen von Inhabern als Zahlung für Tickets anzunehmen, die die Veranstaltungsorganisation in ihrem Webshop zum Verkauf anbietet. Die (geänderten) allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer für bereits bestehende Vereinbarungen, nach Veröffentlichung auf der Webseite von Festivalcadeau, www.festivalcadeau.com.
Guthaben - Der Betrag, für den die Geschenkkarte von Festivalcadeau ausgegeben wurde, vermindert um die vom Inhaber bereits geleisteten Zahlungen.
Veranstaltungsorganisation – Die natürliche oder juristische Person, die Veranstaltungen organisiert und bei der Tickets gegen einen Geldpreis verkauft werden und welche Tickets gegen Guthaben bereitstellt.
Anbieter – die natürliche oder juristische Person, die eine Geschenkkarte kauft und dadurch eine einzigartige Giftcard inklusive eines einzigartigen 19-stelligen Codes erhält.
Einlöser - die natürliche oder juristische Person, die die Giftcard mit dem einzigartigen Code gegen ein Ticket für eine Veranstaltung einlöst, deren Veranstaltungsorganisation bei Festivalcadeau angeschlossen ist.
Einlösung - Das Einlösen von Guthaben betrifft ausschließlich Tickets. Das Einlösen von Guthaben für sowohl elektronischen als auch physischen Münzverkauf oder Guthaben, mit dem Getränke eingelöst werden können, ist ausgeschlossen.
Einlösestelle - Unternehmen, bei dem die Festival Geschenkkarte gegen ein Produkt / eine Dienstleistung eingetauscht werden kann.
2. Allgemein
Der Inhaber ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Person, die die Geschenkkarte verwendet. Die Geschenkkarte ist übertragbar. Mit einer Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf den neuen Inhaber über.
TicketGift B.V. ist bei keiner Vereinbarung zwischen dem Inhaber und der Einlösestelle oder zwischen dem Inhaber und der Veranstaltungsorganisation, auf deren Durchführung sich die Eintrittskarten beziehen, Partei. Der Inhaber hat keinerlei Ansprüche gegen TicketGift B.V. hinsichtlich des Kaufs von Eintrittskarten oder der Durchführung, auf die sich die Eintrittskarten beziehen.
An den Logos und Markennamen, die auf den Verpackungskarten der Festival Geschenkkarte abgebildet sind, können keine Rechte abgeleitet werden. Die Teilnahme von Festivals und Veranstaltungen kann variieren, da Organisatoren jederzeit selbst bestimmen, ob sie die Festival Geschenkkarte als Zahlungsmethode aktiviert oder deaktiviert lassen. Wenn ein Verbraucher die Karte bei einem Festival ausgeben möchte, das auf der Verpackung angegeben ist, aber für das die Verknüpfung inzwischen beendet wurde, muss der Wert der Karte bei einem anderen angeschlossenen Festival oder einer anderen Veranstaltungsorganisation nach Wahl ausgegeben werden.
3. Guthaben
Das auf die Geschenkkarte zu ladende Guthaben kann nicht höher oder niedriger sein, als TicketGift B.V. angibt.
TicketGift B.V. kann die maximal auf einmal zu erwerbenden Geschenkkarten und/oder das darauf befindliche Guthaben beschränken. Das Guthaben auf einer über eine Website von TicketGift B.V. gekauften Geschenkkarte muss auf die von TicketGift B.V. angegebene Weise aktiviert werden.
Es ist nicht möglich, Guthaben auf eine Geschenkkarte zu laden, auf der bereits Guthaben vorhanden ist.