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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Einlösung der Festival Geschenkkarte

Auf alle Vereinbarungen zwischen TicketGift B.V. und dem Anbieter und dem Inhaber finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.



Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit kostenlos auf der Website von festivalcadeau.com eingesehen werden.



1. Definitionen

Aktionskarten - Geschenkkarte, auf die besondere Aktionsbedingungen Anwendung findenZahlung - Die Zahlung, die ein Anbieter leistet und die Festivalcadeau abwickelt, indem (ein Teil) des Guthabens auf der Geschenkkarte dieses Inhabers auf das Konto der TicketGift B.V. überwiesen wird.

Geschenkkarte - Das physische und/oder elektronische Instrument und/oder das Gesamt der Verfahren, mit denen Inhaber Zugang zu der durch Intersolve an den Inhaber ausgegebenen Geschenkkarte haben oder erhalten können. Die Geschenkkarte dient als Zahlungsinstrument, das es ermöglicht, sie als Zahlungsmittel bei Veranstaltungsorganisation(en) zu verwenden und zu akzeptieren.

Festivalcadeau – TicketGift B.V., ebenfalls handelnd unter dem Namen Festivalcadeau, ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz am Favaugeplein 21, in Zandvoort, und im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76673774 eingetragen. Für die Ausgabe und Abwicklung der Geschenkkarte nutzt Festivalcadeau die technische Infrastruktur der Intersolve B.V. Festivalcadeau gewährleistet eine sorgfältige Verwaltung der von den Inhabern gezahlten Guthaben, die auf einem separaten Konto gehalten und zur Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, Verwaltung und Ausführung ihrer Geschenkkarte(n) verwendet werden.

Gültigkeit - Die (verbleibende) Laufzeit bezüglich der Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte.

Inhaber - Eine natürliche Person oder juristische Person im Besitz einer oder mit Zugang zu einer Geschenkkarte.

Marke - Die im Markenregister des Benelux-Amts für geistiges Eigentum auf den Namen der TicketGift B.V. oder ihres Lizenzgebers eingetragene Marke Geschenkkarte.

Payment Service Provider - Die Partei, die, nur falls eine verteilende Rolle dieses Payment Service Providers vorliegt, eine strikt technische Rolle zwischen Festivalcadeau und der Veranstaltungsorganisation spielt und die es der Veranstaltungsorganisation ermöglicht, Zahlungen von Inhabern als Zahlung für Tickets anzunehmen, die die Veranstaltungsorganisation in ihrem Webshop zum Verkauf anbietet. Die (geänderten) allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer für bereits bestehende Vereinbarungen, nach Veröffentlichung auf der Webseite von Festivalcadeau, www.festivalcadeau.com.

Guthaben - Der Betrag, für den die Geschenkkarte durch Festivalcadeau ausgegeben wurde, vermindert um die durch den Inhaber bereits geleisteten Zahlungen.

Veranstaltungsorganisation – Die natürliche oder juristische Person, welche Veranstaltungen organisiert und bei der Tickets gegen einen Geldpreis verkauft werden und welche Tickets gegen Guthaben bereitstellt.

Anbieter – die natürliche oder juristische Person, die eine Geschenkkarte kauft und hierdurch eine einzigartige Giftcard inklusive eines einzigartigen 19-stelligen Codes erhält.

Einlöser - die natürliche oder juristische Person, die die Giftcard mit dem einzigartigen Code für ein Ticket für eine Veranstaltung einlöst, bei der die Veranstaltungsorganisation bei Festivalcadeau angeschlossen ist.

Einlösung - Das Einlösen von Guthaben bezieht sich ausschließlich auf Tickets. Das Einlösen von Guthaben für sowohl elektronischen als auch physischen Münzverkauf oder Guthaben, mit dem Getränke eingelöst werden können, ist ausgeschlossen.

Einlösestelle - Unternehmen, bei dem die Festival Geschenkkarte gegen ein Produkt / eine Dienstleistung eingetauscht werden kann.



2. Allgemein

  1. Der Inhaber ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Person, die die Geschenkkarte verwendet. Die Geschenkkarte ist übertragbar. Mit einer Übertragung gehen alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf den neuen Inhaber über.

  2. TicketGift B.V. ist bei keiner Vereinbarung zwischen dem Inhaber und der Einlösestelle oder zwischen dem Inhaber und der Veranstaltungsorganisation der Durchführung, auf die die Eintrittskarten Bezug haben, Partei. Der Inhaber hat keinerlei Ansprüche gegenüber TicketGift B.V. hinsichtlich des Kaufs von Eintrittskarten oder der Durchführung, auf die die Eintrittskarten Bezug haben.

  3. An den Logos und Markennamen, die auf den Verpackungskarten der Festival Geschenkkarte abgebildet sind, können keine Rechte abgeleitet werden. Die Teilnahme von Festivals und Veranstaltungen kann variieren, da Organisatoren jederzeit selbst bestimmen, ob sie die Festival Geschenkkarte als Zahlungsmethode aktiviert oder deaktiviert lassen. Wenn ein Verbraucher die Karte bei einem Festival ausgeben möchte, das auf der Verpackung angegeben ist, aber für das die Verknüpfung inzwischen beendet wurde, muss der Wert der Karte bei einem anderen angeschlossenen Festival oder einer anderen Veranstaltungsorganisation nach Wahl ausgegeben werden.



3. Guthaben

  1. Das auf der Geschenkkarte zu platzierende Guthaben kann nicht höher oder niedriger sein als von TicketGift B.V. angegeben.

  2. TicketGift B.V. kann die maximal auf einmal zu erhaltenden Geschenkkarten und/oder das darauf befindliche Guthaben beschränken. Das Guthaben auf einer über eine Website von TicketGift B.V. gekauften Geschenkkarte muss auf die von TicketGift B.V. angegebene Weise aktiviert werden.

  3. Es ist nicht möglich, Guthaben auf eine Geschenkkarte zu laden, auf der bereits Guthaben vorhanden ist.

  4. Guthaben auf einer Geschenkkarte kann nur gemäß den Anweisungen von TicketGift B.V. geladen werden.

  5. Wenn Guthaben auf der Geschenkkarte korrekt geladen wurde, garantiert TicketGift B.V., dass das Guthaben dem Betrag entspricht, der vom Inhaber hierfür gezahlt wurde.